Nach der Eröffnung der Sitzung durchdie beiden Ortsvorsteher wurde der Entwurf des Flächennutzungsplansfür die beiden Ortsteile vorgestellt.
Der Entwurf fand bei denzahlreich erschienen Bürgern beider Ortsteile reges Interesse. Inder anschließenden Diskussion wurden von einem Rechtsanwalt die
Vor-und Nachteile des vorliegenden Entwurfs für die beiden Ortsteileerläutert.

Die anwesenden Bürger stellten fest, dass der neue Planin Teilen unvollständig ist und in der bestehenden Form überarbeitetwerden muss. Die Umwandlung ehemalig ausgewiesener Gewerbeächenin Mischgebiete stellt für die ortsansässigen Gewerbetreibendeneinen erheblichen Nachteil dar, der in dieser Form durch dieOrtsteile nicht akzeptiert werden kann. So gelten beispielsweise fürein Gewerbegebiet andere gesetzliche Anforderungen als an einMischgebiet. Ebenso sind bebaute und unbebaute Grundstücke, die sichin Waldgebieten in und um Markendorf befinden nicht entsprechend imneuen Entwurf ausgewiesen. Flächen für eine neue Wohnbebauungwurden ebenfalls in der Planung nicht berücksichtigt.Auch über die Nutzung bestehendenWohnraums und Neuerschließung neuer Flächen wurde rege diskutiert.So wurde festgestellt, dass Jüterbog recht viel Leerstand hat,Fröhden jedoch lediglich 4 Einheiten, was zu der Annahme verleitet,dass die Stadt für die Ortsteile keinenweiteren Bedarf sieht undsomit auch keine weiteren Wohnflächen ausgewiesen werden müssen. Das Gegenteil istlaut der regen Diskussion der Fall, da neue Bürger, die in denBerliner Speckgürtel siedeln wollen, nicht in Mehrfamilienhäuserwohnen wollen, sondern Grundstücke, selbst in den Ortsteilen, zumBauvon Wohneigentum suchen.Dadurch, dass der Zuzug im Prinzipdenselben Flächenbedarf hat, dürfen die Ortsteile nichtvernachlässigt werden.Festgestellt wurde ferner, dass es sehrwünschenswert ist, dass die Entscheider über solche Pläne voreiner Abstimmung mit den Ortsbeiräten über die Lage vor Ortinformieren sollten.Als Ergebnis der heftigen Diskussionwurden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Die Ortsbeiräte können dem Entwurf des Bebauungsplans in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen und werden entsprechende Änderungsvorschläge an die Stadtverwaltung weiterleiten.
  2. Die Ortsbeiräte beraten gemeinsam mit den Gewebetreibenden beider Ortsteile die weiteren Schritte.
  3. Die Ortsbeiräte organisieren gemeinsam mit den Gewerbetreibenden der beiden Ortsteile vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung (SSV) eine Veranstaltung, zu der die Fraktionen der SSV eingeladen werden sollen, um die Probleme im Zusammenhang mit dem neuen Bebauungsplan zu erörtern. Als möglicher Termin wurde der 22.11.2019 ins Auge gefasst.
    Herrmann / H. Kuntze